Was ist Sucht? Wie entsteht Abhängigkeit?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Sucht als einen Zustand wiederkehrender oder anhaltender Berauschung, der durch wiederholten Gebrauch eines natürlichen oder synthetischen Suchtmittels hervorgerufen wird. Der/die Abhängige erreicht durch die Einnahme bestimmter Substanzen (legale oder illegale) einen anderen von ihm/ihr angestrebten und als angenehm empfundenen Bewusstseinszustand. Suchtstoffe rufen ein immer stärker werdendes Konsumverlangen hervor, zwingen die KonsumentInnen zur Dosissteigerung und machen sie psychisch und/oder körperlich abhängig.
Niemand wird plötzlich süchtig, vielmehr entwickelt sich die Abhängigkeit nach und nach. Es ist nicht erst die ausgeprägte Abhängigkeit von einem Suchtstoff, die einen Menschen krank macht. Vielmehr handelt es sich dabei um das Endstadium einer Krankheitsentwicklung. Im Umgang mit Suchtstoffen unterscheidet die WHO deshalb zwischen den drei Kategorien:
- Konsum, der aufgrund der Menge und/oder Häufigkeit die Gesundheit beeinträchtigt,
- Missbrauch, definiert als ein Konsummuster, bei dem die Betroffenen trotz wiederholt auftretender negativer Konsequenzen einen Suchtstoff regelmäßig konsumieren und
- psychische und/oder körperliche Abhängigkeit.
Diese Unterscheidung bedeutet, dass mit der Abhängigkeit die Suchtproblematik nicht anfängt, sondern endet, dass also nicht erst der Abhängige Hilfe benötigt.
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Ab wann spricht man von Suchtmittelmissbrauch?
Nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist jeglicher Gebrauch jeder Art von illegalen Drogen ohne einen medizinischen Grund als Missbrauch zu werten. Somit gilt der Konsum von illegalen Drogen praktisch immer als Missbrauch. Aber auch der übermäßige Gebrauch eines verschriebenen Medikaments z.B. wird als Missbrauch gewertet. Natürlich können ebenso Alkohol und andere legale Suchtmittel missbräuchlich verwendet werden. Folgende Kriterien beschreiben Missbrauch:
- Konsum zu unpassenden Gelegenheiten (z.B. am Arbeitsplatz)
- Konsum ist auf ganz bestimmte psychische Wirkungen gerichtet (z.B. Enthemmung)
- Konsum führt zu deutlichen körperlichen und/oder seelischen Veränderungen
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Warum wird ein Mensch süchtig?
Das ist nicht wirklich bekannt. Generell kann man davon ausgehen, dass es eine Prädisposition, wahrscheinlich genetischer Art, gibt. Zusätzlich dazu sind aber Belastungsfaktoren immer entscheidend beteiligt. Derartige Belastungsfaktoren können äußerlich bedingt sein, wie z. B. Traumata durch Missbrauch, Gewalt, Vernachlässigung u.Ä., oder aus innerpsychischem Geschehen, z.B. einer psychiatrischen Erkrankung oder neurotischen Verarbeitung, entstehen. Es können aber der Abhängigkeit keine einzelnen Faktoren zugeordnet werden. Vielmehr ist die Stärke bzw. die Anzahl der Belastungen mit Sucht korreliert. Das heißt, je stärker eine Person belastet ist, desto wahrscheinlicher ist auch die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung, wenn eine Disposition von vornherein feststeht.
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Welche Arten der Abhängigkeit gibt es?
Man unterscheidet zwischen stoffgebundenen und nicht-stoffgebundenen Süchten und in der Folge bei den stoffgebundenen Süchten zwischen legalen und illegalen Suchtmitteln. Zu den legalen Drogen werden u.a. Alkohol, Koffein, Nikotin, Schnüffelstoffe und Medikamente gezählt. Cannabis, Ecstasy, Halluzinogene (LSD), Heroin und Kokain etc. sind illegale Drogen. Bei den nicht-stoffgebundenen Süchten handelt es sich um Verhaltensweisen, die süchtig machen. Dazu zählen u.a. Essstörungen und Spielsucht.
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Was ist Polytoxikomanie/Mehrfachabhängigkeit?
Unter Mehrfachabhängigkeit versteht man im engeren Sinn den Missbrauch bzw. die Abhängigkeitserkrankung von mehreren Substanzen. Dies ist teilweise wirkungsabhängig. So wird z.B. nach einer aufputschenden Substanz eine beruhigende konsumiert, um wieder den gewünschten Zustand herzustellen. Andererseits ist vor allem bei Jugendlichen zunehmend zu beobachten, dass die Wirkungsrichtung wenig Einfluss hat und nur mehr die veränderte Bewusstseinslage, egal in welche Richtung, erstrebt wird. Insgesamt zeigt sich bei der Polytoxikomanie am augenscheinlichsten, dass Abhängigkeit durch abweichende Verhaltensmuster bestimmt wird und weniger durch spezifische Substanzwirkung.
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Ist Sucht heilbar?
Natürlich ist Sucht, wie jede andere psychische Erkrankung, heilbar. Allerdings nicht in jedem Fall und vor allem nicht in Zeiträumen, die man sich im Allgemeinen vorstellt. Unter Heilung versteht man durchaus die gänzliche Abwesenheit von Abhängigkeitsimpulsen, die zu einer neuerlichen Erkrankung führen können. Dies ist jedoch nicht für alle PatientInnen möglich und meist nur nach langer Behandlungsdauer. Aber auch PatientInnen, für die eine derart eng gefasste „Heilung“ nicht erreichbar ist, können ein Leben ohne akuten Ausbruch ihrer Suchterkrankung führen. Sie werden aber von ihren Abhängigkeitsimpulsen oft verfolgt und müssen Verhaltensweisen lernen, sich damit auseinander zu setzen und damit umzugehen.
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Wie lange dauert eine Suchtbehandlung?
Eine Suchtbehandlung beinhaltet immer mehrere Phasen und mehrere unterschiedliche Behandlungselemente. Eine stationäre Therapie kann z.B. nicht als Gesamtbehandlung für Sucht angesehen werden. Auch andere einzelne Behandlungselemente reichen nicht aus. Eine Kombination von ambulanten, stationären Behandlungsteilen, Zeiten ohne Betreuung und Unterstützung durch das soziale Umfeld müsste sich abwechseln und individuell angepasst als Behandlungsprogramm absolviert werden. Unserer Erfahrung nach können vom Erstkontakt mit Behandlungseinrichtungen bis zum Zeitpunkt, an dem die Suchterkrankung für eine Person nicht mehr einzig im Vordergrund steht, ca. 10 bis 15 Jahre vergehen.
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Welche Hinweise auf Suchtmittelmissbrauch gibt es?
Neben objektiven und einfach zu sehenden Hinweisen, wie z.B. das Vorhandensein von Suchtmitteln bzw. von Zubehör, das für den Konsum von Suchtmitteln gebraucht wird, gibt es viele Hinweise im Bereich der Wesensveränderung einer Person. Diese aber genau zuzuordnen bzw. richtige Schlüsse daraus zu ziehen, ist extrem schwierig und bedarf helfender Begleitung. Unser Rat ist es, sich bei Verdacht an eine Beratungsstelle zu wenden und in Gesprächen die Situation abzuklären.
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Was ist Coabhängigkeit?
Coabhängigkeit bezeichnet im wissenschaftlichen Sinn selbst eine Erkrankung, die im Bereich der Sucht anzusiedeln ist. Personen, die davon betroffen sind, ziehen aus der Abhängigkeitserkrankung ihres Angehörigen einen eigenen Gewinn (materiell oder ideell) und werden somit verhindern, dass Behandlungsfortschritte erzielt werden. Diese Erkrankung ist äußerst selten. Viel häufiger ist bei Angehörigen zu beobachten, dass sie Verhaltensweisen aus Sorge und Hoffnung setzen, die ebenfalls oft eher das Suchtsystem stützen als die Behandlung zu unterstützen. In jedem Fall erscheint es notwendig, dass Angehörige von Suchtkranken sich ebenfalls Unterstützung oder eigene Behandlung organisieren, um PatientInnen wirklich effizient in ihrer Therapie unterstützen zu können.
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Was steht am Beginn einer Suchtbehandlung?
Der Kontakt zu Beratungsstellen und BeraterInnen sowie die Entwicklung einer minimalen Vertrauensbasis zu diesen ist der erste notwendige Punkt einer Suchtbehandlung. Von dort aus werden Möglichkeiten einer Therapie entwickelt.
Im engeren Sinn beginnt jede abstinenzorientierte Behandlung mit dem körperlichen Entzug. Die MitarbeiterInnen der Vorbetreuung des „Grünen Kreises“ informieren über entsprechende Einrichtungen, wo körperliche Entzüge möglich sind, und geben Hilfestellung bei der Anmeldung für einen Entzugsplatz. Im „Grünen Kreis“ werden keine körperlichen Entzüge durchgeführt.
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Welche Voraussetzungen gibt es für eine Aufnahme beim „Grünen Kreis“?
Der erfolgreich absolvierte körperliche Entzug, die Klärung der Kostenübernahme für die Therapie beim zuständigen Kostenträger und das Aufnahmegespräch mit einem/r Vorbetreuer/in müssen erfolgt sein, bevor die Therapie angetreten werden kann.
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Wer übernimmt die Kosten einer Therapie beim „Grünen Kreis“?
Im Gespräch mit den VorbetreuerInnen des „Grünen Kreises“ wird die Frage, wer bzw. welche Institution die Kosten für einen Therapieaufenthalt übernimmt, individuell geklärt. Generell sind die Sozialämter der Länder für Suchtbehandlung Kostenträger. Im Falle einer gerichtlichen Verurteilung und der Weisung zu „Therapie statt Strafe“ ist das Bundesministerium für Justiz Kostenträger.
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Werden über Betroffene Daten gespeichert?
Ja, eine professionelle Betreuung und Behandlung und die Arbeit in einem multiprofessionellen Team erfordert die Erhebung und Speicherung von persönlichen Daten. Wir halten uns dabei an das Datenschutzgesetz und es gilt die Verschwiegenheitspflicht.
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Wer wird im „Grünen Kreis“ betreut?
Suchtkranke weibliche und männliche Jugendliche und Erwachsene, Eltern bzw. Elternteile mit Kindern, Paare sowie Personen mit richterlicher Weisung zur Therapie aus dem gesamten österreichischen Bundesgebiet werden vom Verein betreut. Prinzipiell werden auch PatientInnen mit nicht substanzabhängigem Suchtverhalten wie z.B. Spielsucht und ebenso KlientInnen aus dem gesamten EU Raum behandelt.
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Gibt es eine Warteliste auf einen Therapieplatz im „Grünen Kreis“?
Nein, der Verein bietet bei Abhängigkeitsproblematiken rasche Hilfe, allerdings dauert die Organisation von Kostenübernahmen und der körperliche Entzug einige Zeit. In der Regel vergehen vom Erstkontakt bis zur Aufnahme in ambulante Therapie ca. 3 Wochen und bis zur Aufnahme in stationäre Therapie ca. 2 Monate.
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Wo befinden sich die Einrichtungen des „Grünen Kreises“?
Die ambulanten Beratungs- und Betreuungszentren befinden sich in Wien, Graz, Linz und Klagenfurt. Sie dienen als Informationsstelle und Präventionseinrichtung, der Vorbetreuung, aber auch der ambulanten Psychotherapie sowie der Nachbetreuung stationärer PatientInnen aus der Lang- und Kurzzeittherapie nach abgeschlossener Behandlung. Die Betreuung von Rat suchenden Eltern und Angehörigen gehört ebenso zum Aufgabengebiet wie die Förderung der PatientInnen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Die stationäre Therapie findet in neun therapeutischen Wohngemeinschaften (Sonderkrankenhaus, Jugendwohlfahrts- und Sozialhilfeeinrichtungen) in Niederösterreich und der Steiermark mit Platz für 269 Personen statt. Je nach individuellem Befinden der PatientInnen besteht die Möglichkeit einer drei- bis sechsmonatigen Kurzzeittherapie oder einer 10 bis 18 Monate dauernden Langzeittherapie. Im stationären Bereich existieren Spezialprogramme für Eltern mit Kindern, Jugendliche, Frauen, MultimorbiditätspatientInnen, Alkoholerkrankte und Substituierte.
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Wer arbeitet beim „Grünen Kreis“?
Die Grundlagen der Betreuung und des Behandlungssystems des „Grünen Kreises“ stellen die Psychotherapie, die Arbeitstherapie/Aus- und Fortbildung, die medizinische Betreuung und die aktive Freizeitgestaltung/Abenteuer- und Erlebnispädagogik dar. Geschultes Personal aus den Bereichen Medizin, Psychotherapie, Psychologie, Pädagogik, Sozialarbeit, Kinderbetreuung, Sport und Kreativität sowie gelernte ArbeitsanleiterInnen stehen für die PatientInnen zur Verfügung.
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Welche Therapiemöglichkeiten gibt es?
Der „Grüne Kreis“ bietet lang- und kurzzeittherapeutische sowie ambulante Programme zur Rehabilitation und Integration suchtkranker Menschen an. Die Konzepte zur Behandlung von Suchterkrankungen sind auf deren vielfältige Erscheinungsformen und Ursachen abgestimmt. Die individuellen Bedürfnisse der Suchtkranken stehen im Vordergrund und werden bei der Auswahl des Behandlungsweges berücksichtigt.
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Für wen ist die ambulante Therapie geeignet?
Unter ambulanter Therapie wird eine Langzeitbehandlung in einem ambulanten Beratungs- und Betreuungszentrum des Vereins „Grüner Kreis“ in Wien, Graz, Linz oder Klagenfurt verstanden. Suchtkranke, die therapeutische Unterstützung benötigen, ohne ihre aktuellen Lebensumstände verlassen zu müssen, können ambulant behandelt werden. Aufrechte soziale Integration, regelmäßige Arbeits- oder Ausbildungstätigkeit, gesicherte Wohnsituation außerhalb der Drogenszene und relativ kurze, zeitliche Abhängigkeit sind Voraussetzungen für eine ambulante Aufnahme.
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Welche Formen der stationären Therapie sind möglich?
Suchtkrankheit liegt in den verschiedensten Ausprägungen vor. Die Entscheidung für die jeweilige Behandlungsform wird aufgrund einer Standortbestimmung der Lebenssituation des/der Patienten/in getroffen. So hat neben der stationären Langzeittherapie, die mindestens 10 Monate dauert, auch die stationäre Kurzzeittherapie, die bis zu 6 Monate angelegt ist, an Bedeutung gewonnen. Die Wahl der richtigen Therapieform ist entscheidend für den Erfolg.
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Welche Therapieschwerpunkte erwarten Betroffene im Rahmen einer stationären Behandlung?
Das Therapiekonzept des „Grünen Kreises“ beinhaltet folgende Schwerpunkte:
- Die Psychotherapie versteht sich als Begleitung und Förderung der PatientInnen hinsichtlich ihrer persönlichen Geschichte und Entwicklung. Dazu dienen die angebotenen Einzeltherapiestunden und die Therapiegruppen.
- Die Soziotherapie umfasst die Entwicklung der Fähigkeit zum Zusammenleben mit anderen, das Erlangen sozialer Kompetenz, die Zukunfts- und Ausbildungsplanung und die Arbeitstherapie. Durch Arbeitstherapie/Aus- und Fortbildung wird die individuelle Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt, gefestigt oder verbessert. Eine Rückkehr der PatientInnen in den Arbeitsmarkt nach Therapieabschluss wird mittels Schulabschluss, Abschluss einer Ausbildung, Erlernen eines Berufes etc. durch den Verein vorbereitet. Arbeitsmöglichkeiten bestehen in den Bereichen Verwaltung, Schlosserei, Tischlerei, Gärtnerei, Tiergedenkstätte, Land- und Forstwirtschaft, Viehzucht, Tierhaltung, Catering, Seminarbetrieb, Veranstaltungszentrum, Buchbinderei und im kreativ-künstlerischen Bereich in den diversen Kreativwerkstätten.
- Große Bedeutung wird der aktiven Freizeitgestaltung/Erlebnis- und Abenteuerpädagogik in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur beigemessen. Den PatientInnen werden Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung gezeigt.
- Die medizinische Betreuung erfolgt regelmäßig durch Allgemein- und FachärztInnen sowie Krankenschwestern und PflegehelferInnen des Vereins.
Wochen- und Tagesablauf sind auf der Grundlage einer Hausordnung klar strukturiert und geregelt mit dem Ziel, eine möglicht realistische Zeiteinteilung einzuhalten.
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Kann ich während eines stationären Aufenthalts Besuch bekommen?
Der Therapieablauf im „Grünen Kreis“ sieht eine mehrwöchige Eingliederungs- und in Folge Motivationsphase vor, die dem Kennenlernen und der Integration in die Hausgemeinschaft, aber auch der Prüfung der eigenen Motivation anhand der intensiven Auseinandersetzung mit dem Ziel der Abstinenz dient. Während dieser Zeit ist kein Kontakt zur Außenwelt vorgesehen, ausgenommen Briefverkehr mit den Angehörigen (Ausnahmen für jugendliche und an bestimmten Feiertagen auch für erwachsene PatientInnen bestehen.). Nach dem Motivationsmarsch können erstmals Ausgänge alleine unternommen oder Besuche empfangen werden.
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Was passiert nach Abschluss einer stationären Therapie?
Nach Abschluss einer stationären Therapie können Suchtkranke ihre Behandlung in keinem Fall als abgeschlossen betrachten. Daher bietet der „Grüne Kreis“ individuelle, auf die Bedürfnisse der PatientInnen ausgerichtete Weiter- bzw. Nachbetreuung an. Die Nachbetreuung findet direkt beim „Grünen Kreis“ in den ambulanten Betreuungszentren in Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und in den mit dem Verein vernetzten Stationen Österreichs statt, unabhängig davon, in welcher Einrichtung die PatientInnen ihre Therapie absolviert haben oder in welchem Bundesland sie sich niederlassen. Die Nachbetreuung kann jedoch auch in allen Einrichtungen der stationären Therapie erfolgen. Die Koordination übernimmt die Zentrale Nachbetreuungsstelle des Vereins „Grüner Kreis“.
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Gibt es beim „Grünen Kreis“ ein Beratungs- und Betreuungsangebot für Angehörige suchtkranker Menschen?
Der „Grüne Kreis“ ist seit den Anfängen seines Bestehens bemüht, die Angehörigen systematisch in den Behandlungsprozess mit ein zu beziehen. Drei bis vier Mal jährlich stattfindende Angehörigenseminare und Familiengespräche sind seit langem ein fester Bestandteil der stationären Therapie in allen Therapieeinrichtungen des Vereins. In den ambulanten Betreuungszentren Wien, Graz, Linz und Klagenfurt haben sich ebenfalls regelmäßige therapeutische Angehörigengruppen für Eltern, PartnerInnen, Geschwister und nahestehende Personen etabliert, wo Ratsuchenden die Möglichkeit zum Austausch und zur Unterstützung gegeben wird. Information, Begleitung und Förderung der bestehenden oder neu zu schaffenden Beziehungen sind die Ziele dieser Angebote. Auch die Angehörigen durchlaufen eine Entwicklung, das co-abhängige System wird mitbehandelt und in sinnvoller Eigenverantwortlichkeit gestärkt.
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Wie unterstütze ich die Arbeit des „Grünen Kreises“?
Die Möglichkeiten, die Anliegen des „Grünen Kreises“ zu unterstützen, sind vielfältig. Informieren Sie sich unter Unterstützen & Spenden oder kontaktieren Sie uns bitte direkt unter spenden@gruenerkreis.at
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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