Therapieangebote

Rasche und professionelle Hilfe

Der Grüne Kreis bietet bei Abhängigkeitsproblematiken rasche und professionelle Hilfe - diese kann ambulant oder stationär erfolgen. Klient*innen aus ganz Österreich und aus den Nachbarländern werden, sofern ein Kostenträger vorhanden ist, in unseren Therapieeinrichtungen behandelt und betreut.

Wir behandeln Menschen mit

  • sub­stanz­ge­bun­de­nem Sucht­ver­hal­ten (wie Dro­gen, Al­ko­hol, Me­di­ka­men­te, etc.)
  • nicht sub­stanz­ge­bun­de­nem Sucht­ver­hal­ten (wie pa­tho­lo­gi­sches Spie­len, In­ter­net­sucht, etc.)
  • einer richterlichen Weisung (§ 35 und § 39 SMG, § 50/51 StGB, § 173 StPO, § 179 StVG)

Wir betreuen suchtkranke Menschen, die den Wunsch nach

  • einem stationären körperlichen Teil-/Vollentzug (derzeit nur für Wiener Klient*innen),
  • einer ambulanten/stationären Alkoholbehandlung/-rehabilitation,
  • Begleitung bei bestehender Substitution (ambulant/stationär) haben
  • oder Abstinenz anstreben.

Abklärung, Kostenübernahme, Angehörige und Ziel:

Abklärung und Anamnese
Vor einer Aufnahme in ein Betreuungssetting, werden der Gesundheitszustand und die jeweiligen Lebensumstände (psychische, psychiatrische, somatische, soziale Problematik, schulische und berufliche Ausbildung etc.) anamnestisch erfasst. Die Therapiemotivation wird abgeklärt und das jeweils passende Behandlungs-/Rehabilitationsmodell (ambulante Therapie, stationäre Kurz- oder Langzeittherapie, Substitutionstherapie bzw. die Aufnahme in Spezialprogramme) ermittelt.

Kostenübernahme
Bei KlientInnen mit Hauptwohnsitz in Wien erfolgt die Kostenübernahme durch die SDW (Sucht- und Drogenkoordination Wien) in Form von ambulanten und stationären Leistungsmodulen. Die Kostenübernahme im Rahmen der Alkoholrehabilitation erfolgt gemeinsam durch PVA, WGKK und SDW.
Bei KlientInnen aus anderen Bundesländern erfolgt die Kostenübernahme aufgrund der Sozialhilfe-, Behindertenhilfe- oder der Kinder- und Jugendhilfegesetze der einzelnen Länder.
Eine Kostenübernahme kann auch durch den Bund/der Justiz aufgrund einer richterlichen Weisung nach § 35 SMG § 39 SMG/§ 50/51 STGB/§173 STPO („Therapie statt Strafe“) erfolgen.
Darüber hinaus besteht natürlich die Möglichkeit, sowohl die ambulante als auch die stationäre Therapie privat zu bezahlen.

Angehörige
Angehörigen wird in den ambulanten Beratungs- und Betreuungszentren fachkundige Unterstützung angeboten. In therapeutisch begleiteten Angehörigengruppen gibt es die Möglichkeit sich untereinander auszutauschen, Informationen über die Erkrankung und die Behandlung/Rehabilitation zu erhalten, die innerfamiliären Hintergründe für die Suchtentstehung verstehen zu lernen und neue Wege im Kontakt mit den Suchtkranken zu finden.
Auch im stationären Bereich spielt die Einbeziehung von Angehörigen eine wichtige Rolle.

Ziel
Ziel der unterschiedlichen Behandlungsformen ist die erfolgreiche Rehabilitation und Integration, bzw. ein möglichst selbstbestimmtes, weitgehend suchtfreies Leben unserer KlientInnen.


Therapie statt Strafe


Der Grüne Kreis betreut suchtkranke Insass*innen in den Justizanstalten Schwarzau, Stein und Eisenstadt.

In enger Zusammenarbeit mit der Anstaltsleitung und dem psychologischen Dienst der Strafvollzugsanstalten werden unseren hochqualifizierten Mitarbeiter*innen suchtkranke Insass*innen zugewiesen. Psychotherapeut*innen mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit suchtkranken Justizklient*innen suchen regelmäßig die Justizanstalten auf.

Behandlung/Rehabilitation
Die psychotherapeutische Behandlung von suchtkranken Insass*innen erfolgt in Form von Einzel- und Gruppenpsychotherapien.