Kurzzeittherapie

Voraussetzung
Die Voraussetzungen für eine Behandlung/Rehabilitation sind die Kontaktaufnahme mit unserem Betreuungsteam (Aufnahmegespräch), ein positiv absolvierter körperlicher Entzug bzw. Teilentzug und die Klärung der Kostenübernahme.

Dauer
Die Dauer der stationären Kurzzeittherapie beträgt bis zu 6 Monate und findet in den stationären Einrichtungen des Vereins statt.

Zielgruppe
Die stationäre Kurzzeittherapie ist gedacht für erwachsene Suchtkranke die einer kurzfristigen stationären Intervention bedürfen, die rasch stabilisiert werden können und in einer weiterführenden ambulanten Therapie behandelt werden können. Idealerweise sind diese Klient*innen in ihrem persönlichen Umfeld noch sozial integriert. Eine abgeschlossene Ausbildung oder eine Arbeitsstelle ist vorhanden bzw. es kann wieder rasch ein Arbeitsplatz gefunden werden.
Aufnahme finden auch Klient*innen mit einer Weisung zu einer gesundheitsbezogenen Maßnahme („Therapie statt Strafe“ nach §35 und § 39 SMG, § 50/51 StGB, § 173 StPO, § 179 StVG), da der Bund die stationären Behandlungskosten nur bis zu einem Ausmaß von 6 Monaten übernimmt.

Behandlung/Rehabilitation
Die Betroffenen nehmen, wie alle anderen Klient*innen der Therapeutischen Gemeinschaft, am gesamten Therapieprogramm teil und werden vom jeweiligen multiprofessionellen Team (ärztliche, klinisch-gesundheitspsychologische und psychotherapeutische Behandlung/Rehabilitation, Arbeitstherapie, aktive Freizeit, sozialarbeiterische und sozialpädagogische Betreuung etc.) begleitet.
Nach einer Eingliederungsphase und einer Motivationsphase wechseln die Klient*innen in eine Umsetzungsphase. Sie dient der Auseinandersetzung mit dem Erarbeiteten, der Vorbereitung und Planung der Zeit nach dem stationären Therapieaufenthalt und dem Übergang in die ambulante Behandlung/Rehabilitation.

Ziel
Ziele sind entweder ein abstinentes oder ein substituiertes Leben ohne Beikonsum sowie Stabilisierung und rasche Reintegration in ein soziales Umfeld.


"Alkohol. Leben können."

(derzeit nur für Klient*innen mit Hauptwohnsitz in Wien)

„Alkohol. Leben können.“ entstand aus dem "Pilotprojekt Alkohol 2020". Alkoholkranke Klient*innen mit Hauptwohnsitz in Wien haben die Möglichkeit, sich nach einem körperlichen Teil- oder Vollentzug einer stationären Reha-Entwöhnung in der Dauer von 1 bis 3 Monaten in der Sonderkrankenanstalt Marienhof zu unterziehen. Mit „Alkohol. Leben können.“ gibt es neue Möglichkeiten für die Betreuung, welche ganz auf die individuelle Situation der/des Betroffenen zugeschnitten ist.

Stationäre Behandlungsmodule und Dauer

Teilentzug

Zielgruppe: Alkoholkranke, die aufgrund ihrer Abhängigkeit einen stationären Teilentzug benötigen. Das Ziel dieses Behandlungsmoduls ist der vollständige körperliche Entzug vom Alkohol, allerdings unter Beibehaltung eines eventuellen Substitutionsmittels, gleichzeitig aber auch die Stabilisierung und Eingliederung in die Therapeutische Gemeinschaft der Sonderkrankenanstalt Marienhof.
Dauer: 4 Wochen

Vollentzug

Zielgruppe: Alkoholkranke, die aufgrund ihrer Abhängigkeit einen stationären Vollentzug benötigen. Das Ziel ist der vollständige körperliche Entzug vom Alkohol, gleichzeitig aber auch die Stabilisierung und Eingliederung in die Therapeutische Gemeinschaft der Sonderkrankenanstalt Marienhof.
Dauer: 4 Wochen

Therapie & Reha 1 Monat

Zielgruppe: Alkoholkranke, die eine kurze Auszeit benötigen, um wieder stabil in ihrer sozialen Umgebung Fuß fassen zu können, sowie Klient*innen die aufgrund
ihrer beruflichen/sozialen Situation rasch wieder ins Berufsleben integrierbar sind. Das Ziel dieses Moduls (allein oder nach dem Entzug) ist die Stabilisierung der Klient*innen und die Vorbereitung auf die ambulante Weiterführung der Behandlung/Rehabilitation.

Therapie & Reha 3 Monate

Zielgruppe: Alkoholkranke, die aufgrund ihres Krankheitsbildes längere Zeit zur Stabilisierung und Neueingliederung benötigen (komplexere Behandlungsfälle,
länger bestehende Abhängigkeit). Das Ziel dieses Moduls (allein oder nach dem Entzug) ist die Stabilisierung der Klient*innen und die Vorbereitung der ambulanten Weiterführung der Behandlung/Rehabilitation, allerdings in einem zeitlich längeren Rahmen.

Behandlungsmodel und Ziel

Medizinische Betreuung/Behandlung/Rehabilitation
Ein medizinisches Team, bestehend aus Fachärzt*innen für Psychiatrie und Neurologie, Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und diplomiertem Krankenpflegepersonal, behandelt und betreut die Klient*innen während der stationären Rehabilitationsphasen (Teil-, Vollentzug, stationäre Therapie & Rehabilitation 1 oder 2 Monate) sowohl in somatischer als auch in psychiatrisch/neurologischer Hinsicht. Der Ablauf der medizinischen Behandlung ist je nach Krankheitsbild individuell auf die einzelnen Klient*innen abgestimmt. Die aktive Mitarbeit an der eigenen Genesung ist dabei von entscheidender Bedeutung. Es besteht eine enge Kooperation mit den nahegelegenen Schwerpunktkrankenhäusern Neunkirchen und Wiener Neustadt sowie mit den niedergelassenen Fachärzt*innen in der Umgebung.

Psychotherapie, Klin.-Gesundheitspsychologie
Psychotherapeut*innen bzw. Klinische-Gesundheitspsycholog*innen begleiten die Klient*innen während der gesamten Aufenthaltsdauer (Einzeltherapien, Gruppentherapien, aber auch Selbsthilfegruppen werden durchgeführt), Psychotherapeut*innen mit den verschiedensten Psychotherapieausbildungen (Gesprächstherapie, Systemische Familientherapie, Transaktionsanalyse etc.) sind tätig.

Soziale Arbeit, Beschäftigungstherapie
Hier ist es wichtig, wieder Strukturen aufzubauen, Konzentrationsfähigkeit zu erlangen, einem geregelten Tagesablauf nachzugehen und motorische Fähigkeiten zu erreichen. Unterstützt werden die Klient*innen während der Rehabilitationsphase von Sozialpädagog*innen, Pädagog*innen, Arbeitsanleiter*innen etc.. Hilfe bei Behördenwegen, Schuldenregulierungen etc. erfahren die Klient*innen durch Sozialarbeiter*innen. Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung bzw. die Überleitung in ambulante rehabilitative Maßnahmen werden vorbereitet.

Aktive Freizeit, Sport, Kunst, Kreativität
Im Mittelpunkt steht das Erlernen und der Aufbau einer sinnvollen Freizeitgestaltung für die Zeit nach der stationären Rehabilitation.

Ziel
Ziel der stationären Behandlung ist es, alkoholkranke Klient*innen, die aufgrund ihres Krankheitsverlaufes eine stationäre Intervention (Entzug/Entwöhnung/Rehabilitation) brauchen, zu stabilisieren und auf weiterführende ambulante Behandlung vorzubereiten. Unterschiedliche, individuelle Krankheitsverläufe werden in die therapeutische Behandlung integriert und machen eine präzise Behandlungsplanung und Tagesstrukturierung notwendig